Rechtliches
AI-Transparenz
KI-Hinweis nach EU-KI-Verordnung Art. 50. Diese Plattform erstellt und veröffentlicht Inhalte mithilfe Künstlicher Intelligenz. Stand: Juni 2026.
1. KI-Modell und Datentransfer
Entradigm ist eine agent-native Plattform: Ein Agenten-Loop entwirft und rendert Social-Content-Zyklen, die anschließend von einem Menschen überprüft und freigegeben werden. Dabei entstehen KI-erzeugte Inhalte — unter anderem Slide-Headlines, Beschreibungstexte, Caption-Vorschläge, Bild-Prompts und Voiceover-Skripte.
KI-Modell: Anthropic Claude (USA) auf Basis von EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 (SCC). Verarbeitete Daten: Markenbeschreibung, Tonalitäts-Beispiele, hochgeladene Tenant-Dateien, öffentliche Branchen-Signale.
2. Kennzeichnung nach Art. 50 EU AI Act
Art. 50 Abs. 1 + Abs. 4 der EU-KI-Verordnung verlangt, dass KI-erzeugte oder KI-wesentlich-unterstützte Inhalte als solche kenntlich gemacht werden. Entradigm kennzeichnet alle von der Plattform veröffentlichten Inhalte an drei Stellen:
- in jeder veröffentlichten Caption (z. B. "KI-unterstützt / AI-assisted")
- in Telegram-Benachrichtigungen zur Zyklus-Überprüfung
- als Banner auf jeder Zyklus-Detail-Seite (UI-Banner)
Die KI-Kennzeichnung darf nicht entfernt werden. Sie ist verpflichtend bis zur erneuten anwaltlichen Prüfung der konkreten Veröffentlichungspfade. Der genaue Wortlaut ist pro Tenant konfigurierbar; das Vorhandensein der Kennzeichnung lässt sich nicht abschalten. Das ist eine regulatorische Untergrenze, keine Produktentscheidung.
3. Verbotene Verwendungszwecke
Entradigm nutzt die KI nicht für folgende nach Art. 5 EU-KI-VO verbotene Zwecke:
- Biometrische Klassifizierung von Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe b EU-KI-VO)
- Soziales Scoring (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c EU-KI-VO)
- Manipulation oder Ausnutzung von Schwächen einzelner Personen (Art. 5 Abs. 1 Buchstaben a/b EU-KI-VO)
- Predictive Policing (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d EU-KI-VO)
4. Menschliche Aufsicht (Art. 14 EU-KI-VO)
Der Mensch bleibt im Loop: Jeder Zyklus durchläuft eine Operator-Prüfung (Approve / Park) bevor er veröffentlicht wird. Es findet keine automatische Veröffentlichung ohne menschlichen Eingriff statt. Jede Aktion wird mit Provenienz und Einwilligung protokolliert, sodass nachvollziehbar bleibt, wer was freigegeben hat.
5. Recht auf Erklärung (Art. 22 DSGVO + Art. 14 EU-KI-VO)
Sie haben das Recht, eine Erklärung zur Funktionsweise der eingesetzten KI zu erhalten und Entscheidungen, die auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen, anzufechten. Anfragen richten Sie bitte an: contact@bykainsights.com. Verantwortlicher: Kerim Agdaci, Wolnzach (vollständige Angaben im Impressum).
6. Diese Website
Die Inhalte dieser Marketing-Website wurden redaktionell erstellt und geprüft. Wo Analysetext aus KI-gestützter Aufbereitung erscheint, wird er als "— ByKA Insights Analyse" gekennzeichnet und niemals als wörtliches Zitat einer namentlich genannten Person dargestellt.